A) Mahnservice olf inkasso bietet im Rahmen des Mahnservices die Übernahme des Mahnwesens ab Fälligkeit der Forderung auf dem Briefpapier des Auftraggebers und in dessen Namen. Die Kosten dieses Services sind abhängig vom Auftragsvolumen und sind gesondert vertraglich zu vereinbaren.
B) Inkasso 1. Erfolgsfall: Bei vollständigem Einzug der betriebenen Inkassoaufträge entstehen für den Auftraggeber keine Kosten. In diesem Fall steht olf inkasso ein Erfolgshonorar in der Höhe der außergerichtlich und/oder gerichtlich durchgesetzten Verzugszinsen zu, sodass der Auftraggeber die gesamte Kapitalforderung erhält.
2. Uneinbringlichkeit Bei Uneinbringlichkeit im außergerichtlichen Inkasso sind nur die von olf inkasso getätigten Barauslagen vom Auftraggeber zu ersetzen. Bei Uneinbringlichkeit im gerichtlichen Inkasso trotz urteilsmäßigem Zuspruch übernimmt olf-inkasso 20% der angefallenen Rechtsanwaltskosten für Inlandsforderungen, sofern eine Kooperationskanzlei von olf inkasso mit der „Einbringlichmachung“ der Forderung beauftragt wurde. Naturgemäß sind Barauslagen davon ausgenommen.
3. Storno Nimmt der Auftraggeber olf inkasso die Möglichkeit der weiteren Bearbeitung – durch Storno, eigenmächtige Vergleiche, Weitergabe der Forderung an Dritte ohne Einverständnis von olf inkasso usw. - sind alle entstanden Kosten und Gebühren gemäß Verordnung Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten BGBl. 141/1996 vom Auftraggeber zu ersetzen.
C) Dubioseninkasso Die Auftragsgebühr pro Fall beträgt EUR 10,00 zuzüglich eines Erfolgshonorars von 30% vom Realisat von allen zu Gunsten des Auftraggebers eingehenden Zahlungen. Bei Erfolglosigkeit entstehen dem Auftraggeber darüber hinaus keine weiteren Kosten.
D) Sonstiges Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen Mahn- und Inkassodienst. Obige Tarife verstehen sich exklusive USt. Gegebenfalls kommen noch allfällige Gerichtsgebühren und Anwaltkosten hinzu.
Stand per 01.11.2006 |