Version 07/2025
OLF INKASSO übernimmt ausschließlich unbestrittene Forderungen im Business-to-Business (B2B) und Business-to-Consumer (B2C) Bereich. Eine Beauftragung durch Privatpersonen ist nicht vorgesehen.
Privatpersonen empfehlen wir, über den Inkassoverband Österreich (IVÖ) ein geeignetes Inkassoinstitut zu wählen.
Weitere Informationen: www.inkassoverband.at
Mit dem Schuldner wurde über OLF INKASSO eine Ratenzahlung vereinbart. Die eingehenden Beträge werden gesetzlich vorgeschrieben zunächst auf die Kosten unseres Einschreitens, danach auf Zinsen, anschließend auf Mahnspesen und zuletzt auf das Kapital angerechnet.
Die Abrechnung und etwaige Weiterleitung erfolgt vereinbarungsgemäß innerhalb eines Monats ab Zahlungseingang.
Senden Sie uns alle relevanten Unterlagen samt ausgefülltem Inkassoauftragsformular per E-Mail – z. B. Rechnungen, Mahnschreiben und Schriftverkehr.
Wir prüfen den Fall und setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung. Wichtig: Die Forderung muss unbestritten sein.
Ja, wir bearbeiten auch Forderungen in Fremdwährung. Bitte geben Sie den ursprünglichen Betrag sowie den Umrechnungskurs (sofern bekannt) bei Beauftragung an.
Ja. Gerne auch gesammelt – z. B. als Liste im Excel-Format oder als Einzeldateien per E-Mail. Bitte achten Sie auf vollständige Unterlagen pro Forderung.
In der Regel benötigen wir:
Bei Rückfragen melden wir uns umgehend bei Ihnen.
OLF INKASSO nimmt direkt Kontakt mit dem Schuldner auf – schriftlich, telefonisch oder digital – mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung.
Den aktuellen Stand Ihrer Forderung sowie alle Zahlungen können Sie jederzeit über unsere Online-Akteneinsicht abrufen. Zugangsdaten erhalten Sie mit Auftragsbestätigung oder auf Anfrage.
Teilzahlungen werden gesetzlich geregelt zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen, Mahnspesen und zuletzt auf das Kapital angerechnet. Die Forderung ist erst bei Ausgleich aller Positionen vollständig erledigt.
Ratenzahlungen werden laut gesetzlicher Reihenfolge auf Kosten, Zinsen, Mahnspesen und zuletzt Kapital angerechnet.
Die Abrechnung und eventuelle Weiterleitung erfolgt innerhalb eines Monats nach Zahlungseingang.
Bei erfolgloser außergerichtlicher Betreibung stimmen wir die nächsten Schritte individuell mit Ihnen ab.
Dies kann z. B. eine gerichtliche Betreibung durch Ihre oder unsere Partnerkanzlei sein.
Bei erfolgloser außergerichtlicher Betreibung stimmen wir die nächsten Schritte individuell mit Ihnen ab.
Dies kann z. B. eine gerichtliche Betreibung durch Ihre oder unsere Partnerkanzlei sein.
Nein. Sie haben auf die Entwicklungen jederzeit Zugriff über die Online-Akteneinsicht.
Wenn Ihre Forderung berechtigt und unbestritten ist, trägt grundsätzlich der Schuldner die entstandenen Inkassokosten.
Diese werden gemäß § 1333 ABGB als Schadenersatz geltend gemacht – insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese verhältnismäßig sind.
Für Sie als Auftraggeber fallen in diesem Fall in der Regel keine Kosten an.
Bitte beachten Sie: Sollte die Forderung bestritten oder nicht einbringlich sein (z. B. bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners), können unter Umständen Kosten auf Sie als Auftraggeber zukommen.
Viele Fälle lassen sich binnen weniger Tage außergerichtlich klären.
Bei gerichtlichen Betreibungen können Dauer und Ablauf mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Ja – sofern sie noch nicht verjährt sind.
Die reguläre Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, beginnend ab Fälligkeit der Forderung.
In bestimmten Fällen kann die Frist kürzer oder länger sein – etwa bis zu 30 Jahre bei gerichtlichen Entscheidungen (z. B. Urteilen oder gerichtlichen Vergleichen).
In der Regel nicht. Unsere Partneranwälte übernehmen die nötigen Schritte. Nur in Ausnahmefällen (z. B. als Zeuge) ist Ihre Mitwirkung erforderlich.
Ja. Nutzen Sie bitte unsere spezialisierte Auskunftei: www.olf-auskunftei.at
Eine Beauftragung durch Privatpersonen ist nicht möglich.
Ja. Wir verarbeiten alle Daten streng gemäß DSGVO und setzen technische sowie organisatorische Schutzmaßnahmen ein.
Kontakt für Auftraggeber
Sie erreichen unser Inkasso-Team für Auftraggeber unter:
office@olf-inkasso.at
+43 1 941 47 53
Ja. Ein Eintrag bei einer Auskunftei ist möglich, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Sie werden darüber vorab schriftlich informiert.
Bitte kontaktieren Sie uns umgehend. Oft ist eine individuelle Lösung möglich. Verzögerungen führen zu zusätzlichen Kosten und Maßnahmen.
Ja – nach individueller Prüfung:
• Privatpersonen: Kostenfrei. Die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen (derzeit 4 %) laufen dennoch weiter.
• Unternehmen: Es fallen tarifmäßige Gebühren an. Zusätzlich werden gemäß § 456 UGB Verzugszinsen von 9,2 % über dem Basiszinssatz sowie Evidenzhaltungsgebühren pro begonnenem Kalendervierteljahr berechnet.
Ja, allerdings benötigen wir zur Bestätigung eine schriftliche Rückmeldung – etwa per E-Mail oder unterschriebenes Formular.
Bei Nichteinhaltung tritt Terminverlust ein. Die gesamte offene Restforderung wird sofort fällig. Zudem können gerichtliche Schritte eingeleitet werden.
Beispiel:
Sie haben eine Ratenzahlung über 5 Monate vereinbart. Nach der zweiten Zahlung bleibt eine Überweisung aus.
→ Die Vereinbarung verliert ihre Gültigkeit.
→ Die volle Restforderung wird sofort fällig.
→ Es erfolgt eine Information an Sie, danach ggf. Klagseinbringung.
Bitte übermitteln Sie uns den Zahlungsbeleg, damit wir den Zahlungseingang rasch prüfen können.
Zwei Szenarien:
• Zahlung vor unserem Einschreiten → Die Angelegenheit ist für Sie erledigt.
• Zahlung nach unserem Einschreiten → Wir prüfen die Buchung beim Auftraggeber. Bereits entstandene Inkassokosten sind grundsätzlich weiterhin zu begleichen. Sie erhalten ggf. eine Information über noch offene Restbeträge.
Die geltend gemachten Beträge setzen sich aus dem ursprünglichen Kapital sowie gesetzlich zulässigen Nebenkosten (Inkassogebühren, Zinsen, Spesen) zusammen.
Ja – sofern uns eine schriftliche Vollmacht oder Zustimmung vorliegt.
Ohne Rückmeldung wird die Forderung weiter betrieben – bis hin zur gerichtlichen Klage oder Exekution. Wir empfehlen, frühzeitig mit uns in Kontakt zu treten, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Nein. Auf Wunsch senden wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung über die Erledigung der Forderung.
Erst nach vollständiger Begleichung bestehender Forderungen ist eine Beauftragung möglich. Ein Wechsel vom Schuldner zum Auftraggeber ist aber nicht ungewöhnlich – wir prüfen Ihre Anfrage gern.
Kontakt für Schuldner
Für Rückfragen im Zusammenhang mit Ihrer Forderung erreichen Sie uns unter:
office@olf-inkasso.at
+43 1 941 47 53
Datenschutzhinweis
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den geltenden nationalen Vorschriften.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.