FAQ

FAQ Auftraggeber

OLF INKASSO übernimmt die Inkassotätigkeit ausschließlich von unbestrittenen Forderungen im Bereich Business-to-Business (B2B) und Business-to-Consumer (B2C). Privatpersonen empfehlen wir daher über den Inkassoverband Österreich (IVÖ) ein entsprechendes Institut zu suchen.

Eingehende Zahlungen werden gesetzeskonform zuerst auf Kosten unseres Einschreitens, dann auf Zinsen und hernach auf Kapital gebucht.
Die Abrechnung und etwaige Weiterleitung erfolgt vereinbarungsgemäß innerhalb eines Monats.

Dieses Service bietet OLF INKASSO ohne jegliche Mitgliedschaft und weiteren Verpflichtungen ausschließlich Unternehmungen insbesondere Rechtsanwaltskanzleien an. Privatpersonen empfehlen wir daher die Einholung über die nächstgelegene Meldebehörde wie z. B. Gemeindeamt, Rathaus usw.. Pro Meldeabfrage aus dem ZMR sind dzt. EUR 3,30 und aus dem LMR dzt. EUR 2,10 an Verwaltungsabgabe zu entrichten. Das Geburtsdatum einer Person erhalten sie ausschließlich unter Vorlage eines Titels (Zahlungsbefehl, Versäumungsurteil usw.) und sind die gleichen Abgaben wie bei einer Meldeanfrage zu entrichten.

FAQ Schuldner

Überweisung: Auf das Konto bei der Raiffeisenbank Wienerwald eGen, IBAN: AT61 3266 7000 0023 3494 (BIC: RLNWATWWPRB), lautend auf Oliver Leopold Fritz Inkasso KG unter Anführung unserer Aktenzahl.

Bankomat- und Kreditkarte mit dem Logo Visa, V PAY, Mastercard, Maestro, American Express, Discover, Diners Club und Union Pay sowie

NFC-Zahlungen über Google und Apple Pay: In unseren Geschäftsräumlichkeiten bzw. verbunden mit erheblichen Mehrkosten im Zuge unseres Interventionsaußendienstbesuches.

Bankeinzug (SEPA): Nach Retournierung des SEPA Lastschrift Mandats im Zuge der (firmenmäßig) unterfertigten Gleichschrift der Ratenvereinbarung.

OLF INKASSO ist zum ratenweisen Einzug der Forderung nach eigenem Ermessen ermächtigt. Hier gibt es Unterschiede zwischen Privatpersonen und Unternehmungen. Für Privatpersonen ist eine solche Vereinbarung kostenfrei. Jedoch unterbricht diese nicht die weitere Berechnung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von dzt. 4 %. Für Unternehmungen fallen für diese Vereinbarung die tarifmäßigen Gebühren an und werden neben den gesetzlichen Verzugszinsen von dzt. 9,2 % über den Basiszins noch pro angefangenes Vierteljahr Evidenzhaltungsgebühren berechnet.

Die Übernahme ihrer offenen Forderungen ins Inkasso ist erst dann möglich, wenn wir keine Betreibung gegen sie offen haben. So ein „Rollentausch“ vom Schuldner zum Auftraggeber ist für OLF INKASSO nichts ungewöhnliches.

Für diesen Fall übermitteln Sie uns bitte den Einzahlungsbeleg. OLF INKASSO überprüft hernach, wann die Zahlung bei unserem Auftraggeber eingelangt ist.

Naturgemäß gibt es zwei Möglichkeiten und zwar: Die Zahlung ist vor unserem Einschreiten bei unserem Auftraggeber eingelangt, dann ist die Angelegenheit für Sie erledigt!

Die Zahlung wird nach unserem Einschreiten bei unserem Auftraggeber gutgebucht, dann erhalten Sie ein Schreiben über die Restforderung!